Was ist Ergotherapie?

Die Ergotherapie hilft Menschen dabei, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erreichen. Das bedeutet, dass ein Mensch seinen Alltag und die damit verbundenen Aufgaben für sich zufriedenstellend erfüllen kann. Das Ziel – größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags-, Schul- und Berufsleben – wird mittels verschiedener ergotherapeutischer Maßnahmen verfolgt.

Die Ergotherapie hat einen ganzheitlichen Ansatz. Das heißt, dass nicht nur die Bewegungsabläufe des Körpers geschult werden, sondern das ganze menschliche System einbezogen wird. Dazu gehört neben Bewegung auch Wahrnehmung und Aufmerksamkeit. Ergotherapie beinhaltet die Behandlung von Körper, Geist und Seele  und das harmonische Zusammenwirken dieser Aspekte.

Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können körperliche und seelische Zustände verbessert sowie der Leidensdruck gesenkt werden. Je nach Beeinträchtigung kann eine Schmerzlinderung erfolgen und Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden.

Je nach Krankheitsbild werden unterschiedliche Einzelmaßnahmen der Ergotherapie individuell zusammengestellt, z. B.:

  • das Trainieren und Vorbereiten von Bewegungsabläufen
  • das Trainieren von Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer und Koordination
  • das Trainieren der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung, der Konzentration und des Gedächtnisses
  • Erlernen von Entspannungs- / Regulationstechniken, wie progressive Muskelrelaxation (PMR), autogenes Training, Atemtechniken
  • Trainieren des Alltags: Zeiteinteilung, Tagesstrukturierung, Handlungsplanung etc.
  • das Beraten und Anleiten der Angehörigen im Umgang mit dem Patienten
  • und vieles mehr

Wie erhalte ich Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein ärztlich bzw. psychotherapeutisch verordnetes Heilmittel. Ihr behandelnder Arzt bzw. Psychotherapeut kann Ihnen je nach Diagnose eine Verordnung ausstellen. Diese muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig in unserer Praxis telefonisch oder per Mail, um Termine fristgerecht zu vereinbaren.

Eine regelmäßige Teilnahme an der Therapie dient der Verbesserung Ihrer Leistungsfähigkeit. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab um anderen Patienten die Möglichkeit auf einen Termin zu geben. Bei nicht rechtzeitiger Absage erstellen wir eine Privatrechnung.

Für Heilmittel ist eine gesetzliche Zuzahlung verpflichtend, die wir an die Krankenkassen abführen müssen. Diese beträgt 10 € Verordnungsgebühr plus 10 % des jeweiligen Heilmittels.

Seit April 2024 gibt es für einige Indikationen sogenannte Blankoverordnungen, die uns gemeinsam mit Ihnen mehr Freiheit in der Behandlungsplanung ermöglichen (Frequenz, Einzel- und Gruppentherapie, Therapiedauer). Dadurch kann sich die Zuzahlung während der Behandlung verändern, Ihr behandelnder Therapeut bespricht mit Ihnen gern die individuelle Höhe der Zuzahlung.

Es besteht die Möglichkeit, sich bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen, insbesondere bei chronischer Krankheit. Diese Befreiung gilt für alle Heilmittel- und Medikamentenzuzahlungen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

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